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VGH Bayern - Entscheidung vom 16.10.2012

21 B 12.30283

Normen:
AufenthG § 60
AsylVfG § 73
VwGO § 101 Abs. 2

I. Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 22. Juli 2008 wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Gerichtskosten werden nicht [...]
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