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VGH Bayern - Entscheidung vom 18.04.2012

10 BV 10.2273

Normen:
§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO
Art. 56 AEUV
Art. 2 Abs. 1 GG § 9 Abs. 1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3, § 10 Abs. 2 und 5 GlüStV
§ 4 Abs. 4 GlüStV
AEUV Art. 56
GlüStV § 10 Abs. 2
GlüStV § 10 Abs. 5
GG Art. 2 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2012, 817
WRP 2012, 1170

I. Unter Abänderung der Nr. I Satz 2 des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 18. September 2008 wird die Untersagungsverfügung des Beklagten im Bescheid vom 11. Oktober 2007 mit Wirkung für die [...]
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