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VGH Bayern - Entscheidung vom 04.12.2012

22 C 12.2560

Normen:
§ 52 Abs. 2 GKG
BauKaG Art. 4
GKG § 52 Abs. 2

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Über die Beschwerde entscheidet der Einzelrichter nach § 68 Abs. 2 Satz 6 i.V.m. § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG , da der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts ebenfalls vom [...]
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