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VGH Bayern - Entscheidung vom 26.09.2012

19 B 11.1222

Normen:
BayVwVfG Art. 48
BayVwVfG Art. 49 Abs. 1
AufenthG § 28 Abs. 2 S. 1

I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen [...]
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