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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 21.06.2012

10 S 230/11

Normen:
FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
RL 91/439/EWG Art. 7 Buchst. b
RL 91/439/EWG Art. 9
FeV § 28 Abs. 4 S. 2

Fundstellen:
DÖV 2012, 982

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 12. Oktober 2010 - 5 K 553/10 - wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der [...]
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