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VG Stuttgart - Entscheidung vom 18.09.2012

6 K 1399/12

Normen:
AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6
AufenthG § 101 Abs. 1 S. 2
AufenthG § 103

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der am XX.XX.1955 geborene Kläger ist russischer Staatsangehöriger. Er reiste auf seinen Antrag vom XX.XX.1997 gemeinsam mit seiner Familie als [...]
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