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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 22.05.2012

6 K 2728/11

Normen:
GemO § 102 Abs. 1 Nr. 1
GemO § 102 Abs. 1 Nr. 3
GemO § 105a Abs. 1 Nr. 1
BGB § 134
BGB § 138 Abs. 1
UWG §§ 3, 4 Nr. 11

Fundstellen:
BauR 2012, 1689

1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. 3. Der Streitwert wird auf 2.830.000,-- € festgesetzt. I. Die [...]
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