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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 28.02.2012

8 A 11278/11.OVG

Normen:
BNatSchG § 45 Abs. 5 S. 1, 2

Fundstellen:
DÖV 2012, 489

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 31. August 2011 wird abgelehnt. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Wert des [...]
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