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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 26.04.2012

6s A 689/10.S

Normen:
BauKaG NRW § 22 Abs. 2 Nr. 4
GG Art. 12 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2012, 777

Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beschuldigte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Gebühr wird auch für das Berufungsverfahren auf 100 Euro festgesetzt. I. Der am 6. August 1945 geborene Beschuldigte ist [...]
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