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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 06.06.2012

15 A 1868/11

Normen:
BauGB § 34
BauGB § 35

Fundstellen:
DÖV 2012, 734

Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 18.935,44 Euro festgesetzt. Der zulässige Antrag ist unbegründet. Aus den mit dem [...]
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