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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 06.12.2012

6u A 185/12.U

Normen:
BauKaG NRW § 46 Abs. 2 Nr. 4
BauKaG § 52 Abs. 2 S. 4

Fundstellen:
DÖV 2013, 442

Das Verfahren wird eingestellt. Das angefochtene Urteil ist unwirksam. Der Beschuldigte trägt die ihm erwachsenen notwendigen Auslagen selbst, die sonstigen Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last. I. Der [...]
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