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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 18.10.2012

12 A 2446/11

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 108 Abs. 2
VwGO § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2

Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Die als Anhörungsrüge auszulegende 'Beschwerde' des Klägers gegen den Verwerfungsbeschluss [...]
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