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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 15.05.2012

2 UF 64/12

Normen:
FamFG § 52 Abs. 2
FamFG § 57 Abs. 1
ZPO § 926

Fundstellen:
FamFR 2012, 378
FamRZ 2013, 238
FuR 2012, 672
MDR 2012, 1044
NJW 2012, 3796

1. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsgegner hat die Kosten seines erfolglosen Beschwerdeverfahrens zu tragen, § 84 FamFG . Das Amtsgericht - Familiengericht - Grünstadt hatte mit Beschluss vom [...]
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