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OLG Rostock - Entscheidung vom 15.06.2012

3 UH 1/12

Normen:
FamFG § 5 Abs. 2
FamFG § 344 Abs. 7 S. 1
KostO § 14 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
FamRZ 2013, 245
ZEV 2012, 550

Das Amtsgericht Stralsund - Nachlassgericht - ist für die Erhebung und Einziehung der Gebühr für die Erbausschlagungserklärungen der Ausschlagenden S. E., C. M., M. K. und W.-P. F. vom 25.10.2011 zuständig. Das [...]
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