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OLG Rostock - Entscheidung vom 01.02.2012

4 W 26/11

ist für den Rechtsstreit zuständig das Landgericht Hannover. Der Verweisungsbeschluss des Landgerichts Rostock vom 26.08.2011 ist bindend (§ 281 Abs. 2 S. 4 ZPO ). Willkürlich ist er schon deshalb nicht, weil er einer [...]
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