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OLG München - Entscheidung vom 15.02.2012

12 UF 1523/11

Normen:
BGB § 1365
BGB § 1385 Nr. 1
BGB § 1386

Fundstellen:
FamRZ 2013, 132
FuR 2012, 2

Die Beschwerdeformalien wurden überprüft. Es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Der Vorsitzende führt in den Sach- und Streitstand ein. Mit den Parteivertreter wird eingehend eine analoge Anwendung von § 1385 Nr. [...]
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