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OLG München - Entscheidung vom 20.03.2012

31 Wx 81/12

Normen:
BGB § 1961
BGB § 1960 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
FGPrax 2012, 118
FamRZ 2012, 1420
NJW-RR 2012, 842
ZEV 2013, 203

I. Der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Nachlassgericht - vom 27. Januar 2012 wird aufgehoben. Es wird klarstellend Nachlasspflegschaft gemäß §§1960, 1961 BGB mit dem Wirkungskreis der Vertretung der unbekannten [...]
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