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OLG München - Entscheidung vom 03.12.2012

11 W 1790/12

Normen:
§ 91 Abs. 1 ZPO
§ 91 Abs. 2 ZPO
§ 100 ZPO

I. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Wert der Beschwerde beträgt 404,12 EUR. IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. I. Der Kläger hat [...]
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