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OLG München - Entscheidung vom 26.10.2012

Verg 20/12

Fundstellen:
ZfBR 2013, 104

I. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre Aufwendungen selbst. II. Der Streitwert für das [...]
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