I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 15.02.2012, AZ: 43 O 934/10, aufgehoben. II. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger Schmerzensgeld in Höhe von EUR 7.500.- zu [...]
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