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OLG München - Entscheidung vom 06.07.2012

4 Ws 118/12

Normen:
StVollzG §§ 108 ff.
StVollzG § 116 Abs. 1
StVollzG § 118 Abs. 1
StVollzG § 120 Abs. 1
StPO § 260 Abs. 3

Fundstellen:
ZfStrVo 2013, 60

Sachverhalt: Der Antragsteller befindet sich in Strafhaft. Das Ende seiner Strafzeit ist für den 31.7.2014 vorgemerkt. Gegenstand dieses Verfahrens ist eine Anhalteverfügung der Justizvollzugsanstalt vom 23.1.2012. Am [...]
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