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OLG Köln - Entscheidung vom 19.09.2012

17 W 150/12

Fundstellen:
MDR 2012, 1491

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte. Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 273,70 €. I. Der Kläger hat gegen die Beklagte Schadenersatzansprüche [...]
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