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OLG Köln - Entscheidung vom 08.03.2012

18 U 304/11

Normen:
ZPO § 91a
BGSG § 35 Abs. 4

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden der Verfügungsbeklagten auferlegt (§ 91 a ZPO ). Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt: bis zum 13.02.2012: 6.000,00 EUR danach: Die Summe der [...]
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