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OLG Hamm - Entscheidung vom 12.07.2012

III 3 Ws 167/12

Normen:
StPO § 458 Abs. 2

Fundstellen:
NStZ-RR 2013, 30

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte. Das Landgericht Detmold verurteilte den Beschwerdeführer in der vorliegenden Sache am 30. Oktober 2007 [...]
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