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OLG Hamm - Entscheidung vom 29.06.2012

I-9 U 181/11

Normen:
BGB § 779

1. Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag in Höhe von 7.500,00 Euro insgesamt, d.h. unter Einschluss der bereits ausgeurteilten Beträge in Höhe von 672,80 Euro und 2.500,00 Euro. 2. Damit sind sämtliche [...]
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