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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 15.10.2012

20 W 318/12

Normen:
KostO § 79
KostO § 79a
KostO § 141
KostO § 156

Fundstellen:
DStR 2013, 14
FGPrax 2013, 80

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet im Beschwerdeverfahren nicht statt. Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 29,74 EUR. I. Der Kostengläubiger fertigte unter dem [...]
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