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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 21.08.2012

2 Ws 102/12

Normen:
StGB § 239
StGB § 240
StPO § 172 Abs. 3

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unzulässig verworfen. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung erweist sich als unzulässig, weil die Antragsschrift nicht den zwingenden gesetzlichen Formerfordernissen [...]
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