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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 20.11.2012

18 W 59/12

Normen:
InvStreitÜbkG Art. 2
InvStreitÜbkG Art. 5
KV GKG Nr. 1510, 1620, 2110
SchSprAnerkÜbk Art. 5
ZPO § 1050

In der Beschwerdesache ... wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.02.2012 auf die Beschwerde der Antragsteller vom 20.03.2012 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Auf die Erinnerung der [...]
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