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OLG Bremen - Entscheidung vom 28.08.2012

3 U 33/12

Normen:
ZPO § 233
ZPO § 517

Fundstellen:
MDR 2013, 366

Die Berufung des Beklagten wird als unzulässig verworfen (§ 522 Abs. 1 ZPO ). Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen. Die Kosten der [...]
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