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LSG Thüringen - Entscheidung vom 05.01.2012

L 6 SF 172/12 E

Das mit Beweisanordnung vom 5. Januar 2012 beauftragte Gutachten in dem Verfahren Az.: L 6 R 503/09 wird mit der Honorargruppe M2 vergütet. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt I. Im [...]
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