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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 25.09.2012

L 2 SF 50/12

Die Vergütung des Antragstellers für das Gutachten vom 30. November 2011 wird auf 1.652,20 € festgesetzt. Weitergehende Anträge werden zurückgewiesen. Nach Rücknahme des Antrags des Antragstellers auf das gerichtliche [...]
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