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LSG Bayern - Entscheidung vom 02.11.2012

L 15 SF 82/12

Die Entschädigung des Antragstellers für die Wahrnehmung der Untersuchungstermine bei den Gutachtern Dr. A. und Dr. R. am 26.01.2012 wird auf 103,50 EUR festgesetzt. I. Der Antragsteller begehrt die Vergütung seiner [...]
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