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LSG Bayern - Entscheidung vom 11.06.2012

L 9 AL 254/11

I. Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 30.08.2011 insoweit abgeändert, als die Klage als unzulässig zu verwerfen war. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. II. [...]
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