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LSG Bayern - Entscheidung vom 20.04.2012

L 5 R 246/12 B ER

Normen:
GKG § 47 Abs. 2
GKG § 68
SGB X § 45
SGB IV § 28p
SGG § 86b

Fundstellen:
DStR 2012, 1565

I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin werden der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 16. Februar 2012 abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 31. [...]
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