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LG Stuttgart - Entscheidung vom 17.02.2012

31 O 47/11 KfH

Normen:
UWG § 3
UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
UWG § 8 Abs. 1

I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu [...]
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