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LG Stuttgart - Entscheidung vom 05.11.2012

31 O 55/08 KfH AktG

Normen:
SpruchG § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 4
WpÜG § 5 Abs. 1 -AngebV
WpÜG § 5 Abs. 3 -AngebV

Fundstellen:
NZG 2013, 342-344

1. Der Antrag der Antragstellerin zu 45 wird als unzulässig verworfen. 2. Die übrigen Anträge auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung werden zurückgewiesen. 3. Der angemessene Ausgleich wird auf 4,72 € je Aktie [...]
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