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LG Schwerin - Entscheidung vom 18.07.2012

5 T 163/12

Normen:
ZPO § 788 Abs. 1
ZPO § 788 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
ZfIR 2012, 609

Auf die sofortige Beschwerde vom 06.07.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts Schwerin vom 28.06.2012 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, den Beschwerdeführer unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des [...]
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