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LG München I - Entscheidung vom 13.03.2012

13 T 1606/12

Normen:
AufenthG § 62a Abs. 1 S. 2
FamFG § 422 Abs. 4
StVollzG § 109
StVollzG § 171

Fundstellen:
InfAuslR 2012, 227-228

1. Auf die Beschwerde der Betroffenen wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtgsericht München vom 07.06.2011 die Betroffene in ihren Rechten verletzt hat. 2. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung [...]
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