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LG Mönchengladbach - Entscheidung vom 26.03.2012

11 O 328/10

Normen:
§ 823 Abs. 1 BGB
41 Nr. 250 StVO
SGB X § 116 Abs. 1 S. 1
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 831 Abs. 1 S. 1

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar Die Klägerin [...]
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