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LG Heidelberg - Entscheidung vom 26.11.2012

3 O 237/12

Normen:
ZPO § 29

Fundstellen:
NJW 2013, 6
IBR 2013, 126
NJW-Spezial 2013, 142
BauR 2013, 513

1. Das Landgericht Heidelberg ist örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag des Klägers an das zuständige Landgericht Frankfurt. 2. Der auf Donnerstag den 29.11.2012, 9.00 h, bestimmte Termin zur [...]
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