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LG Duisburg - Entscheidung vom 21.06.2012

21 O 27/12

Normen:
BGB § 648a

Fundstellen:
NJW 2012, 8
NZBau 2012, 705-707
NJW-RR 2012, 1489-1490

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für die nachfolgenden Bauvorhaben eine Sicherheit nach § 648a BGB in Verbindung mit § 232 BGB zu stellen: 1. für das Bauvorhaben F eine Sicherheit in Höhe von 193.457,75 €, 2. [...]
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