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LG Düsseldorf - Entscheidung vom 05.09.2012

4a O 300/04

Normen:
PatG § 139 Abs. 1
PatG § 139 Abs. 2
PatG § 140b Abs. 1
BGB § 242
BGB § 259

I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten tritt, oder einer Ordnungshaft bis zu [...]
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