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LG Düsseldorf - Entscheidung vom 11.01.2012

33 O 137/07

Der angemessene Abfindungsbetrag auf Grund des in der Hauptversammlung vom 23. Mai 2003 beschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wird auf 41,52 Euro je Stückaktie der A AG festgesetzt. Die Kosten des [...]
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