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LG Düsseldorf - Entscheidung vom 10.10.2012

12 O 301/12

Fundstellen:
CR 2013, 681
MMR 2013, 310

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 21. Juni 2012 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens. Die Antragstellerin ist die A., deren umfassende Klagebefugnis anerkannt ist. [...]
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