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LG Düsseldorf - Entscheidung vom 08.08.2012

2a O 122/12

Normen:
ZPO § 935
ZPO § 940
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

I. Die einstweilige Verfügung vom 24.05.2012 wird bestätigt. II. Der Verfügungsbeklagten werden die weiteren Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens auferlegt. Die Verfügungsklägerin (im Folgenden 'Klägerin') [...]
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