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LG Düsseldorf - Entscheidung vom 24.04.2012

4b O 274/10

Normen:
EGBGB Art. 31 Abs. 1
AEUV Art. 102

Fundstellen:
WuW 2012, 854-872

I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs [...]
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