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LG Dortmund - Entscheidung vom 24.08.2012

25 O 178/12

Normen:
UKlaG § 3 Abs. 1 Nr. 2
UWG § 5 Abs. 3

Der Verfügungsbeklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 [...]
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