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LG Aachen - Entscheidung vom 07.03.2012

8 O 385/11

Normen:
BGB § 254 Abs. 2

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, 1. an die Klägerin 1.148,76 € - hiervon einen Betrag von 298,76 € im Wege des Anerkenntnisurteils - nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz [...]
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