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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 31.10.2012

12 Sa 1165/12

Normen:
Art. 3 Abs. 1, 9 Abs. 3 GG
§ 2 Abs. 4 Nr. 1 ArbGG
§ 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG
§§ 243, 268 SGB VI
§§ 26, 65e Versorgungstarifvertrag für Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe (VersTV-G)
§§ 10, 30 Tarifvertrag über zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)
ArbGG § 2 Abs. 4 Nr. 1
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 9 Abs. 3
GVG § 17a Abs. 3
SGB VI § 243
SGB VI § 268
Versorgungstarifvertrag für Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe (VersTV-G) § 26
Versorgungstarifvertrag für Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe (VersTV-G) § 65e
Tarifvertrag über zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) § 10
Tarifvertrag über zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) § 30

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 21.02.2012 - 2 Ca 2061/11 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 8.436,34 € brutto nebst Zinwsen in Höhe von [...]
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