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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 02.05.2012

1 K 1353/09

Normen:
EStG §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1
ErbbauVO § 1
ErbbauRG § 11

Streitig ist der Ansatz eines Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft. Die Kläger sind die Rechtsnachfolger nach ihrem 2003 verstorbenen Vater. Mit notariellem Kaufvertrag vom 09.02.2005 erwarben sie von der [...]
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